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   OLG Frankfurt, 05.03.1991 - 3 Ws 67/91   

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OLG Frankfurt, 05.03.1991 - 3 Ws 67/91 (https://dejure.org/1991,7135)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.1991 - 3 Ws 67/91 (https://dejure.org/1991,7135)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 1991 - 3 Ws 67/91 (https://dejure.org/1991,7135)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 296
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 232/94
    Der von einem solchen Angeklagten unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht ist unwirksam (OLG Frankfurt StV 1991, 296; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Bremen StV 1984, 17; OLG Hamm MDR 1977, 559 f.; OLG Schleswig NJW 1965, 312 f.; OLG Hamburg NJW 1964, 1039), weil ihm bei Abgabe der Verzichtserklärung der ihm nach dem Gesetz zustehende Verteidiger nicht zur Seite stand, mit dem er sich zuvor hätte beraten können und der ihn vor übereilten, nicht hinreichend sorgfältig überlegten Erklärungen hätte abhalten können.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 994/92
    Der von einem solchen Angekl. unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht ist unwirksam (OLG Frankfurt, StV 1991, 296; OLG Stuttgart aaO.; OLG Bremen, StV 1984, 17; OLG Hamm, MDR 1977, 559 f.; OLG Schleswig, NJW 1965, 312 f. und OLG Hamburg, NJW 1964, 1039), weil ihm bei Abgabe der Verzichtserklärung der ihm nach dem Gesetz zustehende Verteidiger nicht zur Seite stand, mit der er sich zurvor hätte beraten können und der ihn vor übereilten, nicht hinreichend sorgfältig überlegten Erklärungen hätte abhalten können.
  • OLG München, 25.03.2009 - 2 Ws 255/09

    Rechtsmittelrücknahme: Rücknahme der Berufung in der Hauptverhandlung durch trotz

    a) In der Rechtsprechung wird zwar überwiegend die Auffassung vertreten, ein im Anschluss an die Urteilsverkündung von dem nichtverteidigten Angeklagten erklärter Rechtsmittelverzicht sei unwirksam, wenn trotz des Vorliegens der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung eine Beiordnung nicht erfolgt war (Meyer-Goßner, a. a. O. Anmerkung 25 a; OLG Frankfurt StV 91, 296, OLG Düsseldorf NStZ 95, 147, OLG Frankfurt NStZ 93, 507, Koblenz StraFo 2006, 27, OLG Köln StV 2003, 65 und OLG München NJW 2006, 789 bis 790 bzw. StV 2006, 180).
  • OLG Naumburg, 12.02.2001 - 1 Ws 23/01

    Wirksamkeit eines im Falle notwendiger Verteidigung ohne Beteiligung eines

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  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluss an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
  • OLG Hamm, 16.04.2002 - 5 Ss 235/02

    Rechtmittelverzicht, notwendige Verteidigung, Pflichtverteidigerbestellung,

    Entsprechendes gilt für die Rechtsmittelverzichtserklärung eines Angeklagten, der - wie hier - in der Hauptverhandlung des Beistandes eines Verteidigers entbehren musste, sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers unterblieben ist (OLG Düsseldorf aaO; OLG Frankfurt StV 1991, 296; OLG Stuttgart MDR 1985, 344; OLG Bremen StV 1984, 17; OLG Hamm MDR 1977, 559 f; OLG Schleswig NJW 1965, 312 f).
  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05

    Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts eines unverteidigten,

    Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
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